Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a BGB
Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der
Richtlinie (EU) 2015/2302.
Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Die Partyreisen 24 GmbH & Co KG trägt die
volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise.
Zudem verfügt die Partyreisen 24 GmbH & Co KG über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer
Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall
seiner Insolvenz.
Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302
Website, auf der die Richtlinie (EU) 2015/3202 in der in das nationale Recht umgesetzten Form zu finden ist: www.umsetzung-richtlinie-eu2015-3202.de