Unterrichtung der Gäste einer Pauschalreise gemäß EU Richtlinie EU 2015/2302
Vor Abschluss eines Pauschalreisevertrages ist der Reiseveranstalter ab dem 01.07.2018 gesetzlich verpfl ichtet, seine Gäste über ihre Rechte gemäß der EU Richtlinie 2015/2302 zu unterrichten.
Zu Ihren wichtigsten Rechten gemäß der EU Richtlinie 2015/2302 müssen wir in unseren Prospekten das normierte untenstehende Formblatt mit dem wörtlich vorgeschriebenen Text beifügen. Dieses Formblatt finden Sie ebenfalls auf unserer Homepage. Wir bitten Sie, diese Hinweise vor Buchung Ihrer Reise zur Kenntnis zu nehmen:
Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Phoenix Reisen trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Zudem verfügt Phoenix Reisen über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbef.rderung im Fall seiner Insolvenz.
Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302:
Webseite, auf der die Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form zu finden ist: www.umsetzung-richtlinie-eu2015-2302.de.